![]() | § 1 - Name, Sitz und Tätigkeit
§ 2 - Zweck Der Verein, dessen Tätigkeit mildtätig, gemeinnützig und nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die rasche und unbürokratische Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen sowie die Wahrung und Förderung des Ansehens des täglichen Brotes in der Öffentlichkeit. |